Frankfurter Tabelle

FRANKFURTER TABELLE
Reisemängel

Höhe der Reisepreisminderung bei Reisemängeln.
Quelle: NJW 1994, S.1639
Art der Leistung
Mängel
Prozent
Bemerkung
I. Unterkunft
1. Abweichung vom gebuchten Objekt
0-25
je nach Entfernung
2. Abweichende örtliche Lage
(Entfernung vom Strand)
5-15

-

3. Abweichende Art der Unterbringung
(Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk)
5-10

-

4. Abweichende Art der Zimmer

-

-

a) DZ statt EZ
20
Entscheidend, ob
b) Dreibettzimmer statt EZ
25
Personen der gleichen
c) Dreibettzimmer statt DZ
20-25
Buchung oder Unbekannte
d) Vierbettzimmer statt DZ
20-30
zusammengelegt werden
5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers

-

-

a) zu kleine Fläche
5-10

-

b) fehlender Balkon
5-10
bei Zusage / je nach Jahreszeit
c) fehlender Meerblick
5-10
bei Zusage
d) fehlendes (eigenes) Bad/WC
15-25
bei Buchung
e) fehlendes (eigenes) WC
15

-

f) fehlende (eigene) Dusche
10
bei Buchung
g) fehlende Klimaanlage
10-20
bei Zusage / je nach Jahreszeit
h) fehlendes Radio/TV
5
bei Zusage
i) zu geringes Mobiliar
5-15

-

k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)
10-50

-

l) Ungeziefer
10-50

-

6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen

-

-

a) Toilette
15

-

b) Bad/Warmwasserboiler
15

-

c) Stromausfall/Gasausfall
10-20

-

d) Wasser
10

-

e) Klimaanlage
10-20
je nach Jahreszeit
f) Fahrstuhl
5-10
je nach Stockwerk
7. Service

-

-

a) vollkommener Ausfall
25

-

b) schlechte Reinigung
10-20

-

c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher)
5-10

-

8. Beeinträchtigungen

-

-

a) Lärm am Tage
5-25

-

b) Lärm in der Nacht
10-40

-

c) Gerüche
5-15

-

9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)
20-40
je nach Art der Projektzusage (z.B. "Kururlaub")
 
 
 
 
II. Verpflegung
1. Vollkommener Ausfall
50

-

2. Inhaltliche Mängel

-

-

a) eintöniger Speisenzettel
5

-

b) nicht genügend warme Speisen
10

-

c) verdorbene (ungenießbare) Speisen
20-30

-

3. Service

-

-

a) Selbstbedien. (statt Kellner)
10-15

-

b) lange Wartezeiten
5-10

-

c) Essen in Schichten
10

-

d) verschmutzte Tische
5-10

-

e) verschmutztes Geschirr, Besteck
10-15

-

4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal
5-10
bei Zusage
III. Sonstiges
1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool
10-20
bei Zusage
2. Fehlendes Hallenbad

-

bei Zusage
a) bei vorhandenem Swimmingpool
10

-

b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool
20

-

3. Fehlende Sauna
5
bei Zusage
4. Fehlender Tennisplatz
5-10
bei Zusage
5. Fehlendes Mini-Golf
3-5
bei Zusage
6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule
5-10
bei Zusage
7. Fehlende Möglichk. zum Reiten
5-10
bei Zusage
8. Fehlende Kinderbetreuung
5-10
bei Zusage
9. Unmöglichkeit des Badens im Meer
10-20
je nach Prospekt-beschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
10. Verschmutzter Strand
10-20

-

11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme
5-10
bei Zusage
12. Fehlende Snack- oder Strandbar
0-5
je nach Ersatzmöglichkeit
13. Fehlender FKK-Strand
10-20
bei Zusage
14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt

-

bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit
a) bei Hotelverpflegung
0-5

-

b) bei Selbstverpflegung
10-20

-

15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure)
5-15
bei Zusage
16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße
0-5
je nach Ausweichmöglichkeit
17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten
20-30
des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs
18. Fehlende Reiseleistung

-

-

a) bloße Organisation
0-5

-

b) bei Besichtigungsreisen 10-20

-

-

c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung
20-30
bei Zusage
19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug

-

anteiliger Reisepreis für
a) im gleichen Hotel

-

1/2 Tag
 
b) in anderes Hotel

-

1 Tag
 
 
 
 
IV. Transport
1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus
5
des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
2. Ausstattungsmängel

-

-

a) niedrigere Klasse
10-15

-

b) erhebliche Abweichung vom normalen Standard
5-10

-

3. Service

-

-

a) Verpflegung
5

-

b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)
5

-

4. Auswechslung des Transportmittels

-

der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
5. Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel

-

Kosten des Ersatztransportmittels
Quelle: NJW 1994, S.1639
Erläuterungen zur Tabelle
- Geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht.
- Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich nach der Intensität der Beeinträchtigung. Diese ist in der Regel unabhängig von den Eigenschaften des einzelnen Reisenden (Alter, Geschlecht, besondere Empfindlichkeit, besondere Unempfindlichkeit).
- Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis (also auch Transportkosten) erhoben.
- Soweit Beeinträchtigungen während der Reisedauer nur zeitweilig auftreten, wird Minderung nur auf den entsprechenden Anteil zugestanden.
- Bei Vorliegen mehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert.

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