Frankfurter Tabelle

FRANKFURTER TABELLE
Reisemängel

Höhe der Reisepreisminderung bei Reisemängeln.
Quelle: NJW 1994, S.1639
Art der Leistung Mängel Prozent Bemerkung
I. Unterkunft 1. Abweichung vom gebuchten Objekt 0-25 je nach Entfernung
2. Abweichende örtliche Lage
(Entfernung vom Strand)
5-15

-

3. Abweichende Art der Unterbringung
(Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk)
5-10

-

4. Abweichende Art der Zimmer

-

-

a) DZ statt EZ 20 Entscheidend, ob
b) Dreibettzimmer statt EZ 25 Personen der gleichen
c) Dreibettzimmer statt DZ 20-25 Buchung oder Unbekannte
d) Vierbettzimmer statt DZ 20-30 zusammengelegt werden
5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers

-

-

a) zu kleine Fläche 5-10

-

b) fehlender Balkon 5-10 bei Zusage / je nach Jahreszeit
c) fehlender Meerblick 5-10 bei Zusage
d) fehlendes (eigenes) Bad/WC 15-25 bei Buchung
e) fehlendes (eigenes) WC 15

-

f) fehlende (eigene) Dusche 10 bei Buchung
g) fehlende Klimaanlage 10-20 bei Zusage / je nach Jahreszeit
h) fehlendes Radio/TV 5 bei Zusage
i) zu geringes Mobiliar 5-15

-

k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) 10-50

-

l) Ungeziefer 10-50

-

6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen

-

-

a) Toilette 15

-

b) Bad/Warmwasserboiler 15

-

c) Stromausfall/Gasausfall 10-20

-

d) Wasser 10

-

e) Klimaanlage 10-20 je nach Jahreszeit
f) Fahrstuhl 5-10 je nach Stockwerk
7. Service

-

-

a) vollkommener Ausfall 25

-

b) schlechte Reinigung 10-20

-

c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) 5-10

-

8. Beeinträchtigungen

-

-

a) Lärm am Tage 5-25

-

b) Lärm in der Nacht 10-40

-

c) Gerüche 5-15

-

9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) 20-40 je nach Art der Projektzusage (z.B. "Kururlaub")
       
II. Verpflegung 1. Vollkommener Ausfall 50

-

2. Inhaltliche Mängel

-

-

a) eintöniger Speisenzettel 5

-

b) nicht genügend warme Speisen 10

-

c) verdorbene (ungenießbare) Speisen 20-30

-

3. Service

-

-

a) Selbstbedien. (statt Kellner) 10-15

-

b) lange Wartezeiten 5-10

-

c) Essen in Schichten 10

-

d) verschmutzte Tische 5-10

-

e) verschmutztes Geschirr, Besteck 10-15

-

4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal 5-10 bei Zusage
III. Sonstiges 1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool 10-20 bei Zusage
2. Fehlendes Hallenbad

-

bei Zusage
a) bei vorhandenem Swimmingpool 10

-

b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20

-

3. Fehlende Sauna 5 bei Zusage
4. Fehlender Tennisplatz 5-10 bei Zusage
5. Fehlendes Mini-Golf 3-5 bei Zusage
6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule 5-10 bei Zusage
7. Fehlende Möglichk. zum Reiten 5-10 bei Zusage
8. Fehlende Kinderbetreuung 5-10 bei Zusage
9. Unmöglichkeit des Badens im Meer 10-20 je nach Prospekt-beschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
10. Verschmutzter Strand 10-20

-

11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5-10 bei Zusage
12. Fehlende Snack- oder Strandbar 0-5 je nach Ersatzmöglichkeit
13. Fehlender FKK-Strand 10-20 bei Zusage
14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt

-

bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit
a) bei Hotelverpflegung 0-5

-

b) bei Selbstverpflegung 10-20

-

15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) 5-15 bei Zusage
16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße 0-5 je nach Ausweichmöglichkeit
17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten 20-30 des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs
18. Fehlende Reiseleistung

-

-

a) bloße Organisation 0-5

-

b) bei Besichtigungsreisen 10-20

-

-

c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20-30 bei Zusage
19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug

-

anteiliger Reisepreis für
a) im gleichen Hotel

-

1/2 Tag
  b) in anderes Hotel

-

1 Tag
       
IV. Transport 1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus 5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
2. Ausstattungsmängel

-

-

a) niedrigere Klasse 10-15

-

b) erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5-10

-

3. Service

-

-

a) Verpflegung 5

-

b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) 5

-

4. Auswechslung des Transportmittels

-

der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
5. Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel

-

Kosten des Ersatztransportmittels
Quelle: NJW 1994, S.1639
Erläuterungen zur Tabelle
- Geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht.
- Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich nach der Intensität der Beeinträchtigung. Diese ist in der Regel unabhängig von den Eigenschaften des einzelnen Reisenden (Alter, Geschlecht, besondere Empfindlichkeit, besondere Unempfindlichkeit).
- Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis (also auch Transportkosten) erhoben.
- Soweit Beeinträchtigungen während der Reisedauer nur zeitweilig auftreten, wird Minderung nur auf den entsprechenden Anteil zugestanden.
- Bei Vorliegen mehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert.

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