EU-FÜHRERSCHEINKLASSEN
(Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV ab 1.1.1999)

Euro-Klasse Fahrzeugart Mindestalter
KRAD

A

(A1, M)

Krafträder

beschränkt:
über 50 cm³ oder über 45 km/h mit und ohne Beiwagen bis 25 kW (34 PS) und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
(Nach zweijähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung unbeschränkt) unbeschränkt:
über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. Beim Führerscheinerwerb ohne Leistungsbeschränkung ist ein Mindestalter von 25 Jahren erforderlich.



18

25

A1

(M)

Leichtkrafträder (Motorroller)

bis 125 cm³ und bis 11 kW (15 PS).
Bis vollendetem 18. Lebensjahr nur bis 80 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) Ab 18. LJ über 80 km/h

 16


18
PKW

B

(M, S, L)

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
mit  Anhänger bis 750 kg.

mit Anhänger über 750 kg:
(Kfz mit Anhänger bis max. 3,5 t Gesamtgewicht) Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Beifahrer (Antragsteller):
- seit mindestens 5 Jahren berechtigt Kraftfahrzeuge der Klassen B/BE, M , L, S zu führen
- das 30. Lebensjahr vollendet
- Konto beim Verkehrszentralregister weniger als 4 Punkte.
18




17
LKW

C

(C1)

Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
mit  Anhänger bis 750 kg.
18

CE

(BE, C1E, T)

Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg

18

C1

Kraftfahrzeuge 3,5 bis 7,5 t

Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
mit  Anhänger bis 750 kg.
18

C1E

(BE, D1E)

Kraftfahrzeuge 3,5 bis 7,5 t mit Anhänger über 750 kg

Fahrzeug und Anhänger nicht über 12 t zulässigem Gesamtgewicht.
18
BUS

D

(D1)

Busse

mit mehr als 8 Fahrgastplätzen außer Führersitz
mit Anhänger bis 750 kg
21

DE

(D1E, BE, C1E)

Busse mit Anhänger über 750 kg

mit mehr als 8 Fahrgastplätzen außer Führersitz
21

D1

Busse max. 16 Fahrgastplätze

mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und höchstens 16 Fahrgastplätzen
mit Anhänger bis 750 kg
21

D1E

(BE, C1E)

Busse max. 16 Fahrgastplätze mit Anhänger über 750 kg

Fahrzeug und Anhänger nicht über 12 t zulässigem Gesamtgewicht.
21
NUR IN DEUTSCHLAND:

L

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (25 km/h)

Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h
auch mit Anhänger

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (32 km/h)

mit Anhängern bis 25 km/h.
16

M

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor

- Moped, Mokick
bis 50 cm³ und bis 45 km/h.
16

MOFA

Mofa

maximal 25 km/h
einsitzig
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
15

S

Dreirädrige und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge(-räder)

- Trikes, Quads, Microcars
Benzinmotor: bis 50 cm³ und bis 45 km/h
Dieselmotor: bis 4 kW Nutzleistung
Elektromotor: bis 4 kW Nenndauerleistung
Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
16

T

(M, S, L)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (40 km/h)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h,
auch mit Anhänger. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h
(unter 18 LJ max. 40 km/h)
auch mit Anhänger.
16


 (16) 18

Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben (Feld 12 des Führerscheines)
(Anlage 9, Teil I + II, FeV)

Schlüsselzahlen der EU

01.01
01.02
01.03
02
03
05
05.01
05.02
05.03
05.04
05.05
05.06
05.07
10
15
20
40
42
43
44.01
44.06
45
50
51
72
73
78
104
171
172
176
177
Nur mit Brille
Nur mit Kontaktlinsen
Nur mit Schutzbrille
Nur mit Hör- oder Kommunikationshilfe
Prothese/Orthese der Gliedmaßen
Fahrbeschränkungen aus medizinischen Gründen
Nur bei Tageslicht
Innerorts, innerhalb der Region oder in einem Umkreis von x km des Wohnsitzes
Ohne Beifahrer/Sozius
Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von max. x km/h
Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
Ohne Anhänger
Ungültig auf Autobahnen
Angepasste Schaltung
Angepasste Kupplung
Angepasste Bremsmechanismen
Angepasste Lenkung
Angepasste Rückspiegel
Angepasster Fahrersitz
Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
Angepasste Rückspiegel
Kraftrad nur mit Beiwagen
Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeug-Identifikationsnummer)
Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
Nur Fahrzeuge der Klasse A mit max. 125 cm³ Hubraum und Motorleistung mit max. 11 kW (A1)
Nur drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)
Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
Gültig für Kraftfahrzeuge Klasse D (Gesamtmasse max. 7.500 kg - keine Fahrgäste
Gültig für Kraftfahrzeuge Klasse D - keine Fahrgäste
Bis 18. Lebensjahr: nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses
Gültig im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung



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